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path: root/en/about/constitution/mageia.org_statutes_de.md
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Diffstat (limited to 'en/about/constitution/mageia.org_statutes_de.md')
-rw-r--r--en/about/constitution/mageia.org_statutes_de.md399
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diff --git a/en/about/constitution/mageia.org_statutes_de.md b/en/about/constitution/mageia.org_statutes_de.md
new file mode 100644
index 000000000..64ace6ba6
--- /dev/null
+++ b/en/about/constitution/mageia.org_statutes_de.md
@@ -0,0 +1,399 @@
+> Dies ist eine Übersetzung der Statuten des Vereines Mageia.Org.
+> Da der Verein in Frankreich registriert ist, sind diese im Original in Französisch.
+> Als Resultat hieraus ist diese Übersetzung nur informell als Information für die Benutzer,
+> rechtlich bindend ist die französische Version.
+> Sie können das französische Original unter einer der folgenden Adressen einsehen:
+>
+> * http://www.mageia.org/fr/about/constitution/
+> * svn://svn.mageia.org/svn/org/constitution/
+>
+
+Verein unter dem (Französischen) Vereinsrecht von 1901
+
+# Mageia.Org
+
+8B rue de la Terrasse 75017 Paris France
+
+## Statuten
+
+Die Unterzeichneten:
+
+* Anne Nicolas,
+* Arnaud Patard,
+* Damien Lallement,
+* Nicolas Vigier,
+* Olivier Blin,
+* Romain d'Alverny,
+* Séverine Wiltgen,
+* Frédéric Cuif,
+* Olivier Méjean,
+* Colin Guthrie,
+* Thomas Backlund,
+* Anssi Hannula,
+* Raphaël Gertz,
+* Jérôme Quelin,
+* Wolfgang Bornath,
+* Josep L. Guallar-Estevem,
+* Michael Scherer,
+
+Gründungsmitglieder wollen einen Verein nach dem Gesetz vom 1. Juli 1901 gründen.
+
+
+## Artikel 1 - Verfassung
+
+Eine freiwillige Vereinigung nach dem französichen Gesetz vom 1. Juli 1901
+und der französischen Verfügung vom 16. August 1901 wird hiermit geschlossen
+zwischen den Unterzeichneten und jeder Person, die die gegenwärtigen Statuten anerkennt.
+
+
+## Artikel 2 - Namensgebung
+
+Der Verein trägt den folgenden Namen: Mageia.Org
+
+## Artikel 3 - Zweck
+
+Der Verein ist ein Informationstechnologie-Verein auf Non-Profit-Basis gemäß der Regeln
+des französischen Gesetzes von 1901.
+
+Der Zweck des Vereines ist:
+* das freie Betriebssystem Mageia zu organiseieren, zu entwickeln und zu verbreiten;
+* die Communities im Umfeld dieses Projektes zu koordinieren.
+
+
+## Artikel 4 - Eingetragene Geschäftsstellen
+
+Die eingetragene Geschäftsstelle des Vereines ist in Paris, Frankreich:
+
+ Mageia.Org
+ 8B rue de la Terrasse
+ 75017 Paris
+ Frankreich
+
+Die eingetragene Geschäftsstelle kann jederzeit durch eine Entscheidung des Boards der Direktoren
+verlegt werden.
+
+Die Aktivitäten des Vereines können an jedem Ort außerhalb der Geschäftsstellen durchgeführt werden.
+
+
+## Artikel 5 - Dauer
+
+Die Dauer des Vereines ist unbegrenzt, beginnend mit der Unterzeichnung der Statuten.
+
+Ein Finanzjahr geht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
+
+
+## Artikel 6 - Zusammensetzung des Vereines
+
+Der Verein besteht aus:
+
+* Gründungsmitgliedern,
+* Ehrenmitgliedern,
+* gönnenden Mitgliedern,
+* spendenden Mitgliedern,
+* aktiven Mitgliedern.
+
+Gründungsmitglieder sind diejenigen Personen, die die Gründung des Vereines angeregt haben.
+
+Die Auszeichnung als Ehrenmitglied kann von der Hauptversammlung an Personen vergeben werden,
+die dem Verein gegenüber besondere Dienste Leisten oder geleistet haben.
+Dieser Titel gibt denjenigen, die ihn erhalten haben, das Recht an den Hauptversammlungen teil-
+zunehmen, ohne hierfür einen finanziellen Beitrag zahlen zu müssen.
+Sie nehmen an Hauptversammlungen nur mit beratendem Stimmrecht teil und sind nicht wählbar.
+
+Gönnende Mitglieder sind Personen, die eine jährliche Summe zahlen, die vom verwaltenden Council
+festgelegt wird. Sie nehmen an Hauptversammlungen nur mit beratendem Stimmrecht teil und sind
+nicht wählbar.
+
+Spendende Mitglieder sind Personen, die einamlig spenden. Sie nehmen nicht an Hauptversammlungen
+teil und sund nicht wählbar.
+
+Aktive Mitglieder sind Personen, die vom verwaltenden Council gewählt werden, nachdem sie von einem
+anderen aktiven Mitglied vorgeschlagen und gefördert wurden.
+Sie sind Personen, die in das Leben des Vereines eingebunden sind, entweder durch ihre nutzbringende
+Aktivität oder indem sie eine Funktion im Verein innehaben.
+Sie nehmen an Hauptversammlungen mit vollem Stimmrecht teil und sind wählbar.
+
+Die Gründungsmitglieder sind Mitglieder, die aktiv an der Gründung des Vereines
+beteiligt waren.
+
+Wenn ein aktives Mitglied nicht an den letzten zwei Hauptversammlungen teilgenommen hat und dort
+nicht durch jemanden vertreten wurde, wird er //de fakto// zu einem Ehrenmitglied.
+
+
+## Artikel 7 - Verlust der Mitgliedschaft
+
+Die Mitgliedschaft kann verloren werden als Resultat von:
+
+* das Verfassen eines Briefes an den/die Vorsitzenden;
+* Todesfall;
+* Ausschluss ausgesprochen durch das Board der Direktoren wegen Nicht-Bezahlens der Beiträge oder
+ eines Deliktes, das den moralischen oder materiellen Interessen des Vereines
+ geschadet hat. Sie müssen hierzu eine Einladung des Boards der Direktoren per E-Mail erhalten,
+ so dass sie sich vor diesem rechtfertigen können.
+* einer Entscheidung des Boards der Direktoren wegen gewichtiger Gründe.
+
+## Artikel 8 - Das Board der Direktoren
+
+Der Verein wird von einem Board der Direktoren geführt, das aus mindestens 6 und nicht mehr wie
+12 Mitgliedern besteht, die aus den aktiven Mitgliedern von der Hauptversammlung gewählt werden.
+
+Die Mitglieder des Boards der Direktoren werden für drei Jahre gewählt, es wird jährlich zu
+einem Drittel neu besetzt.
+Sie sind wiederwählbar.
+
+Die Anzahl der wieder zu besetzenden Mitglieder des Boards ist gleich einem Drittel der Mitglieder
+des Boardes des aktuellen Jahres, abgerundet auf die nächste ganze Zahl (wenn es weniger also
+12 Mitglieder sind), minimal jedoch die Anzahl der zurücktretenden Board-Mitglieder.
+Wiederbesetzt werden die Board-Mitglieder in der folgenden Reihenfolge:
+Zuerst die zurücktretenden Mitglieder, dann diejenigen, deren Wahl ins Board am Weitesten zurückliegt.
+Im Fall gleicher Wahldaten, bleibt derjenige oder bleiben diejenigen im Board, die am längsten
+Mitglieder des Vereines sind.
+
+Falls Positionen vakant sind, bestimmt das Board der Direktoren provisorisch Vertreter der
+fehlenden Mitglieder. Die endgültigen Vertreter werden in der nächsten Hauptversammlung bestimmt.
+Die Amtszeit der vertretenden Mitglieder endet, wenn die Amtszeit der Boarmitglieder geendet
+hätte, die sie vertreten.
+
+Das erste Board der Direktoren besteht nur aus den Mitgliedern des Exekutiv-Kommitees
+und wird ohne vorherige Anhörung durch Hinzuwahl vervollständigt.
+
+Für jedes Mitglied des Boards, das an drei aufeinanderfolgenden Meetings nicht
+teilgenommen hat, wird angenommen, dass es zurücktritt.
+
+## Artikel 9 - Das Exekutiv-Kommitee
+
+Das Board der Direktoren wählt aus seinen Mitgliedern durch geheime Abstimmung ein
+Exekutiv-Kommitee mit den folgenden Positionen:
+
+* der/dem Vorsitzenden,
+* der/des Sekretärin/s,
+* der/des Schatzmeisterin/s.
+
+Das Exekutiv-Kommitee wird jedes Jahr neu gewählt, die Mitglieder können wiedergewählt
+werden.
+
+Das erste Exekutiv-Kommitee besteht aus:
+
+* Anne Nicolas, geboren am 18. Februar 1971 in Maisons-Lafittes (78),
+ Französische Nationalität: Vorsitzende ;
+* Damien Lallement, geboren am 21. Mai 1980 in Lille (59),
+ Französische Nationalität: Schatzmeister ;
+* Arnaud Patard, geboren am 26. Januar 1980 in Harfleur (76),
+ Französische Nationalität: Sekretär ;
+
+## Artikel 10 - Pflichten der Mitglieder des Exekutiv-Kommitees
+
+### 10.1 - Der/die Vorsitzende beruft die Meetings des Boards der Direktoren ein.
+
+Er/Sie repräsentiert den Verein in allen öffentlichen Belangen und hat alle
+Entscheidungsgewalt, die er/sie hierfür benötigt.
+
+Er/Sie ist qualifiziert, als Angeklagte/r vor Gericht im Namen des Vereines aufzutreten
+und als Kläger/in mit einer einfachen Mehrheit des Boards der Direktoren.
+
+Er/Sie kann unter den gleichen Bedingungen gerichtliche Entscheidungen anfechten.
+
+Er/Sie kann außergerichtliche Vergleiche mit einer einfachen Mehrheit des
+Exekutiv-Kommitees anstreben.
+
+Er/Sie sitzt allen Versammlungen vor. Im Fall der Abwesenheit oder Krankheit wird er/sie
+durch den/die Stellvertreter/in vertreten oder, wenn diese/r nicht verfügbar ist, durch das
+höchstrangige Mitglied des Boards der Direktoren, bei gleichem Rang durch den/die Ältesten.
+
+### 10.2 - Der/die Generalsekretär/in ist verantwortlich für alle Korrespondenz und die Aufzeichnungen des Vereins.
+
+Er/Sie schreibt die Protokolle aller Versammlungen und Board-Meetings und generell alle Schriftstücke über die
+Funktionen des Vereins, mit Ausnahme seiner Buchhaltung.
+
+Er/Sie ist verantwortlich für das „special register“, wie es in Artikel 5 des Gesetzes vom 1. Juli 1901 und
+Artikel 6 der Verfügung vom 16. August 1901 beschrieben wird.
+Er stellt sicher, dass die dort festgesetzten Formalitäten eingehalten werden.
+
+### 10.3 - Der/die Schatzmeister/in ist verantwortlich für die Verwaltung der Aktive des Vereins
+
+Unter der Überwachung der/des Vorsitzenden führt er/sie alle Zahlungen des Vereines aus und erhält
+alle Gelder, die dem Verein gehören.
+
+Er/sie ist verantwortlich für die Buchhaltung aller von ihm/ihr ausgeführten Arbeitsschritte,
+er berichtet hierüber auf der jährlichen Hauptversammlung, die so weit nötig seine Verwaltung
+genehmigt.
+
+## Artikel 11 - Meetings des Boards der Direktoren
+
+Das Board der Direktoren trifft sich, wenn der/die Vorsitzende dazu einlädt,
+jedoch mindestens einmal in sechs Monaten oder auf Bitte eines Viertels seiner
+Mitglieder.
+
+Das Board der Direktoren kann Meetings über Telefonkonferenzen oder über
+authentifizierte IRC-Chats (Internet Realy Chat) abhalten.
+
+Die Anwesenheit der Hälfte der Mirglieder des Boards der Direktoren ist notwendig,
+damit seine Entscheidungen gültig sind.
+
+Entscheidungen werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen.
+
+Im Falle der Parität hat der/die Vorsitzende die entscheidende Stimme.
+
+Die Meetings werden protokolliert.
+
+Die Protokolle werden vom/von der Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in
+unterschrieben. Sie werden ohne Lücken und Änderungen auf nummerierten Seiten
+geschrieben und werden in der eingetragenen Geschäftsstelle des Vereines
+aufbewahrt.
+
+Das Board der Direktoren ist mit allen Vollmächten versehen, die notwendig
+sind, um die Zwecke des Vereines zu erfüllen und die nicht der Hauptversammlung
+vorbehalten sind.
+
+Es beruft die Hauptversammlung ein.
+
+Es überwacht die Verwaltung des Exekutiv-Kommitees und kann von diesem
+einen Bericht über seine Handlungen verlangen.
+
+Es entscheidet über die Zulassung und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern.
+
+Es ermächtigt den/die Vorsitzende/n und den/die Schatzmeister/in, jegliche
+Käufe, Abtretungen oder Mieten vorzunehmen, die für das Funktionen des Vereins
+notwendig sind.
+
+Zusätzlich können die Mitglieder des Boards eine Vergütung für ihre Ausgaben
+erhalten.
+
+The deliberations of the Board of Directors about property acquisitions,
+exchanges and transferrals necessary for the purposes of the association,
+taking on of mortgages on those properties, leases exceeding nine years,
+transferrals of possession and loans must be approved by the general assembly.
+
+## Article 12 - Ordinary general assembly meeting
+
+The general assembly meeting is composed of the founding members,
+the active members, the honorary members and the benefactor members
+of the association, upto date with their subscription dues.
+
+It meets at least once a year, at the latest six months after closing
+of the accounting year and each time when it is convoked by the board
+of directors, or at request of at least a quarter of it's members.
+
+For each meeting, the convocations must be sent 10 days in advance
+and contain its agenda. The calls are sent by e-mail
+and by displaying them on the association's web site.
+
+The agenda is set by the board of directors.
+
+The chairman is the president of the general meeting.
+
+The chairman describes the state of affairs of the association.
+
+The treasurer accounts for his administration in a financial report
+which he submits for the general meeting's approval.
+
+The general meeting acquaints itself with the board of director's administrative reports.
+
+It approves the financial report of the past year's accounts,
+votes on the budget of the next year's accounts, deliberates the questions
+on the agenda and if applicable, votes on the renewals in the board of director's memebers.
+
+All deliberations of the general meeting are taken with a simple majority
+of the rexpressed votes. However, dismissals from the board of directors
+are decided by a three-quarter majority.
+
+The general assembly quorum is set at 50% of the present and represented members.
+Any member cannot have more than two powers to vote.
+
+The secret ballot is adopted if a member asks for it.
+
+Ballot conditions are defined each year by the board of directors.
+
+Board of director's deliberations concerning property acquisition, transferral
+and alienation necessary for the purposes of the association,
+taking on of a mortgage on this property, leases beyond nine years,
+alienation of possession and loans must be approved by the general meeting.
+
+Minutes of the meetings' deliberations are recorded by the secretary
+in a register and signed by himself and the chairman.
+
+## Article 13 - Extraordinary general meeting
+
+The statutes can be modified by the general meeting,
+at the board of directors' instigation, or at the instigation of at least
+20% of the members that attend the general meeting.
+
+In each case, the proposed modifications are recorded in the next
+general meeting's agenda which must be sent to every assembly member
+two weeks in advance.
+
+The extraordinary general meeting's deliberations are invalid
+if not at least one third of it's members are present or represented.
+
+If this quorum is not reached, a second general meeting is called with
+the same agenda, with a delay of at least two weeks' time.
+
+No quorum is required for the second call.
+
+The statutes can only be modified with a two-third majority
+of the members present, both after the first and after the second convocation.
+
+## Article 14 - Dissolution
+
+The general meeting can also be called, on the same terms as above,
+to pronounce it's opinion about the dissolution of the association.
+
+It's deliberations are not valid if not at least half of it's members
+are present or represented.
+
+If this quorum is not reached, a second assembly is called for,
+with the same agenda, after a minimum period of two weeks' time.
+
+For the second convocation a quorum is not required.
+
+The dissolution of the association can only be approved with a two-thirds
+majority of the members present, both after the first and after the second call.
+
+The general meeting makes one or several liquidators responsible
+for the liquidation of the association's liabilities and assets.
+
+It gives the net assets to one or several similar organisations,
+or to any one organisation it will decide, but excepting the members of the association.
+
+The liquidator(s) is (are) charged to carry out all declarations
+and publication formalities as provided for by the laws and regulations currently in force.
+
+## Article 15 - Resources
+
+The association resources are made up of:
+
+* help, mostly financial, that can be put at the disposal of the association
+ by any natural or legal person
+* donations received by natural or legal persons
+* income from assets
+* subcriptions or inscriptions of its members as they are set by the general meeting
+* grants from the State, from departmental or communal authorities,
+ and from public enterprises
+* resources created on an exceptional basis and as far as needed
+ with any agreement by the authorities (collections, lectures, raffles,
+ meetings, shows, etc., authorised for the profit of the association)
+* sales to the members
+
+and any other resources authorised by the law
+
+* proceeds from sales of assets or of services delivered
+* industrial property ('trademark') revenues.
+
+## Article 16 - Interne Regelungen
+
+Das Board der Direktoren darf interne Regelungen erlassen, die von der Hauptversammlung
+genehmigt werden.
+
+Solche Regelungen - wenn vorhanden - verändern die Ausführungen der aktuellen Statuten.
+
+Sie dürfen auch Probleme beheben, die in diesen Statuten nicht vorhergesehen wurden.
+
+Genauso ist es möglich, diese internen Regelungen zu aktualisieren, wobei das Board der
+Direktoren diese der Hauptversammlung zur Genehmigung vorlegen muss.
+
+Die internen Regelungen sind für alle Mitglieder des Vereines maßgeblich.
+
+## Article 17 - Gerichtsbarkeit
+
+Das zuständige Gericht für alle Handlungen des Vereins ist dasjenige in dessen
+Zuständigkeitsgebiet sich die eingetragene Geschäftsstelle befindet. \ No newline at end of file