From a0b2d09125d7911656fe4cb286f20643c4432281 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Marek Laane Date: Sun, 12 Oct 2014 10:54:11 +0300 Subject: Updated Estonian translation --- en/about/constitution/mageia.org_statutes_de.md | 399 ------------------------ 1 file changed, 399 deletions(-) delete mode 100644 en/about/constitution/mageia.org_statutes_de.md (limited to 'en/about/constitution/mageia.org_statutes_de.md') diff --git a/en/about/constitution/mageia.org_statutes_de.md b/en/about/constitution/mageia.org_statutes_de.md deleted file mode 100644 index 64ace6ba6..000000000 --- a/en/about/constitution/mageia.org_statutes_de.md +++ /dev/null @@ -1,399 +0,0 @@ -> Dies ist eine Übersetzung der Statuten des Vereines Mageia.Org. -> Da der Verein in Frankreich registriert ist, sind diese im Original in Französisch. -> Als Resultat hieraus ist diese Übersetzung nur informell als Information für die Benutzer, -> rechtlich bindend ist die französische Version. -> Sie können das französische Original unter einer der folgenden Adressen einsehen: -> -> * http://www.mageia.org/fr/about/constitution/ -> * svn://svn.mageia.org/svn/org/constitution/ -> - -Verein unter dem (Französischen) Vereinsrecht von 1901 - -# Mageia.Org - -8B rue de la Terrasse 75017 Paris France - -## Statuten - -Die Unterzeichneten: - -* Anne Nicolas, -* Arnaud Patard, -* Damien Lallement, -* Nicolas Vigier, -* Olivier Blin, -* Romain d'Alverny, -* Séverine Wiltgen, -* Frédéric Cuif, -* Olivier Méjean, -* Colin Guthrie, -* Thomas Backlund, -* Anssi Hannula, -* Raphaël Gertz, -* Jérôme Quelin, -* Wolfgang Bornath, -* Josep L. Guallar-Estevem, -* Michael Scherer, - -Gründungsmitglieder wollen einen Verein nach dem Gesetz vom 1. Juli 1901 gründen. - - -## Artikel 1 - Verfassung - -Eine freiwillige Vereinigung nach dem französichen Gesetz vom 1. Juli 1901 -und der französischen Verfügung vom 16. August 1901 wird hiermit geschlossen -zwischen den Unterzeichneten und jeder Person, die die gegenwärtigen Statuten anerkennt. - - -## Artikel 2 - Namensgebung - -Der Verein trägt den folgenden Namen: Mageia.Org - -## Artikel 3 - Zweck - -Der Verein ist ein Informationstechnologie-Verein auf Non-Profit-Basis gemäß der Regeln -des französischen Gesetzes von 1901. - -Der Zweck des Vereines ist: -* das freie Betriebssystem Mageia zu organiseieren, zu entwickeln und zu verbreiten; -* die Communities im Umfeld dieses Projektes zu koordinieren. - - -## Artikel 4 - Eingetragene Geschäftsstellen - -Die eingetragene Geschäftsstelle des Vereines ist in Paris, Frankreich: - - Mageia.Org - 8B rue de la Terrasse - 75017 Paris - Frankreich - -Die eingetragene Geschäftsstelle kann jederzeit durch eine Entscheidung des Boards der Direktoren -verlegt werden. - -Die Aktivitäten des Vereines können an jedem Ort außerhalb der Geschäftsstellen durchgeführt werden. - - -## Artikel 5 - Dauer - -Die Dauer des Vereines ist unbegrenzt, beginnend mit der Unterzeichnung der Statuten. - -Ein Finanzjahr geht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. - - -## Artikel 6 - Zusammensetzung des Vereines - -Der Verein besteht aus: - -* Gründungsmitgliedern, -* Ehrenmitgliedern, -* gönnenden Mitgliedern, -* spendenden Mitgliedern, -* aktiven Mitgliedern. - -Gründungsmitglieder sind diejenigen Personen, die die Gründung des Vereines angeregt haben. - -Die Auszeichnung als Ehrenmitglied kann von der Hauptversammlung an Personen vergeben werden, -die dem Verein gegenüber besondere Dienste Leisten oder geleistet haben. -Dieser Titel gibt denjenigen, die ihn erhalten haben, das Recht an den Hauptversammlungen teil- -zunehmen, ohne hierfür einen finanziellen Beitrag zahlen zu müssen. -Sie nehmen an Hauptversammlungen nur mit beratendem Stimmrecht teil und sind nicht wählbar. - -Gönnende Mitglieder sind Personen, die eine jährliche Summe zahlen, die vom verwaltenden Council -festgelegt wird. Sie nehmen an Hauptversammlungen nur mit beratendem Stimmrecht teil und sind -nicht wählbar. - -Spendende Mitglieder sind Personen, die einamlig spenden. Sie nehmen nicht an Hauptversammlungen -teil und sund nicht wählbar. - -Aktive Mitglieder sind Personen, die vom verwaltenden Council gewählt werden, nachdem sie von einem -anderen aktiven Mitglied vorgeschlagen und gefördert wurden. -Sie sind Personen, die in das Leben des Vereines eingebunden sind, entweder durch ihre nutzbringende -Aktivität oder indem sie eine Funktion im Verein innehaben. -Sie nehmen an Hauptversammlungen mit vollem Stimmrecht teil und sind wählbar. - -Die Gründungsmitglieder sind Mitglieder, die aktiv an der Gründung des Vereines -beteiligt waren. - -Wenn ein aktives Mitglied nicht an den letzten zwei Hauptversammlungen teilgenommen hat und dort -nicht durch jemanden vertreten wurde, wird er //de fakto// zu einem Ehrenmitglied. - - -## Artikel 7 - Verlust der Mitgliedschaft - -Die Mitgliedschaft kann verloren werden als Resultat von: - -* das Verfassen eines Briefes an den/die Vorsitzenden; -* Todesfall; -* Ausschluss ausgesprochen durch das Board der Direktoren wegen Nicht-Bezahlens der Beiträge oder - eines Deliktes, das den moralischen oder materiellen Interessen des Vereines - geschadet hat. Sie müssen hierzu eine Einladung des Boards der Direktoren per E-Mail erhalten, - so dass sie sich vor diesem rechtfertigen können. -* einer Entscheidung des Boards der Direktoren wegen gewichtiger Gründe. - -## Artikel 8 - Das Board der Direktoren - -Der Verein wird von einem Board der Direktoren geführt, das aus mindestens 6 und nicht mehr wie -12 Mitgliedern besteht, die aus den aktiven Mitgliedern von der Hauptversammlung gewählt werden. - -Die Mitglieder des Boards der Direktoren werden für drei Jahre gewählt, es wird jährlich zu -einem Drittel neu besetzt. -Sie sind wiederwählbar. - -Die Anzahl der wieder zu besetzenden Mitglieder des Boards ist gleich einem Drittel der Mitglieder -des Boardes des aktuellen Jahres, abgerundet auf die nächste ganze Zahl (wenn es weniger also -12 Mitglieder sind), minimal jedoch die Anzahl der zurücktretenden Board-Mitglieder. -Wiederbesetzt werden die Board-Mitglieder in der folgenden Reihenfolge: -Zuerst die zurücktretenden Mitglieder, dann diejenigen, deren Wahl ins Board am Weitesten zurückliegt. -Im Fall gleicher Wahldaten, bleibt derjenige oder bleiben diejenigen im Board, die am längsten -Mitglieder des Vereines sind. - -Falls Positionen vakant sind, bestimmt das Board der Direktoren provisorisch Vertreter der -fehlenden Mitglieder. Die endgültigen Vertreter werden in der nächsten Hauptversammlung bestimmt. -Die Amtszeit der vertretenden Mitglieder endet, wenn die Amtszeit der Boarmitglieder geendet -hätte, die sie vertreten. - -Das erste Board der Direktoren besteht nur aus den Mitgliedern des Exekutiv-Kommitees -und wird ohne vorherige Anhörung durch Hinzuwahl vervollständigt. - -Für jedes Mitglied des Boards, das an drei aufeinanderfolgenden Meetings nicht -teilgenommen hat, wird angenommen, dass es zurücktritt. - -## Artikel 9 - Das Exekutiv-Kommitee - -Das Board der Direktoren wählt aus seinen Mitgliedern durch geheime Abstimmung ein -Exekutiv-Kommitee mit den folgenden Positionen: - -* der/dem Vorsitzenden, -* der/des Sekretärin/s, -* der/des Schatzmeisterin/s. - -Das Exekutiv-Kommitee wird jedes Jahr neu gewählt, die Mitglieder können wiedergewählt -werden. - -Das erste Exekutiv-Kommitee besteht aus: - -* Anne Nicolas, geboren am 18. Februar 1971 in Maisons-Lafittes (78), - Französische Nationalität: Vorsitzende ; -* Damien Lallement, geboren am 21. Mai 1980 in Lille (59), - Französische Nationalität: Schatzmeister ; -* Arnaud Patard, geboren am 26. Januar 1980 in Harfleur (76), - Französische Nationalität: Sekretär ; - -## Artikel 10 - Pflichten der Mitglieder des Exekutiv-Kommitees - -### 10.1 - Der/die Vorsitzende beruft die Meetings des Boards der Direktoren ein. - -Er/Sie repräsentiert den Verein in allen öffentlichen Belangen und hat alle -Entscheidungsgewalt, die er/sie hierfür benötigt. - -Er/Sie ist qualifiziert, als Angeklagte/r vor Gericht im Namen des Vereines aufzutreten -und als Kläger/in mit einer einfachen Mehrheit des Boards der Direktoren. - -Er/Sie kann unter den gleichen Bedingungen gerichtliche Entscheidungen anfechten. - -Er/Sie kann außergerichtliche Vergleiche mit einer einfachen Mehrheit des -Exekutiv-Kommitees anstreben. - -Er/Sie sitzt allen Versammlungen vor. Im Fall der Abwesenheit oder Krankheit wird er/sie -durch den/die Stellvertreter/in vertreten oder, wenn diese/r nicht verfügbar ist, durch das -höchstrangige Mitglied des Boards der Direktoren, bei gleichem Rang durch den/die Ältesten. - -### 10.2 - Der/die Generalsekretär/in ist verantwortlich für alle Korrespondenz und die Aufzeichnungen des Vereins. - -Er/Sie schreibt die Protokolle aller Versammlungen und Board-Meetings und generell alle Schriftstücke über die -Funktionen des Vereins, mit Ausnahme seiner Buchhaltung. - -Er/Sie ist verantwortlich für das „special register“, wie es in Artikel 5 des Gesetzes vom 1. Juli 1901 und -Artikel 6 der Verfügung vom 16. August 1901 beschrieben wird. -Er stellt sicher, dass die dort festgesetzten Formalitäten eingehalten werden. - -### 10.3 - Der/die Schatzmeister/in ist verantwortlich für die Verwaltung der Aktive des Vereins - -Unter der Überwachung der/des Vorsitzenden führt er/sie alle Zahlungen des Vereines aus und erhält -alle Gelder, die dem Verein gehören. - -Er/sie ist verantwortlich für die Buchhaltung aller von ihm/ihr ausgeführten Arbeitsschritte, -er berichtet hierüber auf der jährlichen Hauptversammlung, die so weit nötig seine Verwaltung -genehmigt. - -## Artikel 11 - Meetings des Boards der Direktoren - -Das Board der Direktoren trifft sich, wenn der/die Vorsitzende dazu einlädt, -jedoch mindestens einmal in sechs Monaten oder auf Bitte eines Viertels seiner -Mitglieder. - -Das Board der Direktoren kann Meetings über Telefonkonferenzen oder über -authentifizierte IRC-Chats (Internet Realy Chat) abhalten. - -Die Anwesenheit der Hälfte der Mirglieder des Boards der Direktoren ist notwendig, -damit seine Entscheidungen gültig sind. - -Entscheidungen werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen. - -Im Falle der Parität hat der/die Vorsitzende die entscheidende Stimme. - -Die Meetings werden protokolliert. - -Die Protokolle werden vom/von der Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in -unterschrieben. Sie werden ohne Lücken und Änderungen auf nummerierten Seiten -geschrieben und werden in der eingetragenen Geschäftsstelle des Vereines -aufbewahrt. - -Das Board der Direktoren ist mit allen Vollmächten versehen, die notwendig -sind, um die Zwecke des Vereines zu erfüllen und die nicht der Hauptversammlung -vorbehalten sind. - -Es beruft die Hauptversammlung ein. - -Es überwacht die Verwaltung des Exekutiv-Kommitees und kann von diesem -einen Bericht über seine Handlungen verlangen. - -Es entscheidet über die Zulassung und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern. - -Es ermächtigt den/die Vorsitzende/n und den/die Schatzmeister/in, jegliche -Käufe, Abtretungen oder Mieten vorzunehmen, die für das Funktionen des Vereins -notwendig sind. - -Zusätzlich können die Mitglieder des Boards eine Vergütung für ihre Ausgaben -erhalten. - -The deliberations of the Board of Directors about property acquisitions, -exchanges and transferrals necessary for the purposes of the association, -taking on of mortgages on those properties, leases exceeding nine years, -transferrals of possession and loans must be approved by the general assembly. - -## Article 12 - Ordinary general assembly meeting - -The general assembly meeting is composed of the founding members, -the active members, the honorary members and the benefactor members -of the association, upto date with their subscription dues. - -It meets at least once a year, at the latest six months after closing -of the accounting year and each time when it is convoked by the board -of directors, or at request of at least a quarter of it's members. - -For each meeting, the convocations must be sent 10 days in advance -and contain its agenda. The calls are sent by e-mail -and by displaying them on the association's web site. - -The agenda is set by the board of directors. - -The chairman is the president of the general meeting. - -The chairman describes the state of affairs of the association. - -The treasurer accounts for his administration in a financial report -which he submits for the general meeting's approval. - -The general meeting acquaints itself with the board of director's administrative reports. - -It approves the financial report of the past year's accounts, -votes on the budget of the next year's accounts, deliberates the questions -on the agenda and if applicable, votes on the renewals in the board of director's memebers. - -All deliberations of the general meeting are taken with a simple majority -of the rexpressed votes. However, dismissals from the board of directors -are decided by a three-quarter majority. - -The general assembly quorum is set at 50% of the present and represented members. -Any member cannot have more than two powers to vote. - -The secret ballot is adopted if a member asks for it. - -Ballot conditions are defined each year by the board of directors. - -Board of director's deliberations concerning property acquisition, transferral -and alienation necessary for the purposes of the association, -taking on of a mortgage on this property, leases beyond nine years, -alienation of possession and loans must be approved by the general meeting. - -Minutes of the meetings' deliberations are recorded by the secretary -in a register and signed by himself and the chairman. - -## Article 13 - Extraordinary general meeting - -The statutes can be modified by the general meeting, -at the board of directors' instigation, or at the instigation of at least -20% of the members that attend the general meeting. - -In each case, the proposed modifications are recorded in the next -general meeting's agenda which must be sent to every assembly member -two weeks in advance. - -The extraordinary general meeting's deliberations are invalid -if not at least one third of it's members are present or represented. - -If this quorum is not reached, a second general meeting is called with -the same agenda, with a delay of at least two weeks' time. - -No quorum is required for the second call. - -The statutes can only be modified with a two-third majority -of the members present, both after the first and after the second convocation. - -## Article 14 - Dissolution - -The general meeting can also be called, on the same terms as above, -to pronounce it's opinion about the dissolution of the association. - -It's deliberations are not valid if not at least half of it's members -are present or represented. - -If this quorum is not reached, a second assembly is called for, -with the same agenda, after a minimum period of two weeks' time. - -For the second convocation a quorum is not required. - -The dissolution of the association can only be approved with a two-thirds -majority of the members present, both after the first and after the second call. - -The general meeting makes one or several liquidators responsible -for the liquidation of the association's liabilities and assets. - -It gives the net assets to one or several similar organisations, -or to any one organisation it will decide, but excepting the members of the association. - -The liquidator(s) is (are) charged to carry out all declarations -and publication formalities as provided for by the laws and regulations currently in force. - -## Article 15 - Resources - -The association resources are made up of: - -* help, mostly financial, that can be put at the disposal of the association - by any natural or legal person -* donations received by natural or legal persons -* income from assets -* subcriptions or inscriptions of its members as they are set by the general meeting -* grants from the State, from departmental or communal authorities, - and from public enterprises -* resources created on an exceptional basis and as far as needed - with any agreement by the authorities (collections, lectures, raffles, - meetings, shows, etc., authorised for the profit of the association) -* sales to the members - -and any other resources authorised by the law - -* proceeds from sales of assets or of services delivered -* industrial property ('trademark') revenues. - -## Article 16 - Interne Regelungen - -Das Board der Direktoren darf interne Regelungen erlassen, die von der Hauptversammlung -genehmigt werden. - -Solche Regelungen - wenn vorhanden - verändern die Ausführungen der aktuellen Statuten. - -Sie dürfen auch Probleme beheben, die in diesen Statuten nicht vorhergesehen wurden. - -Genauso ist es möglich, diese internen Regelungen zu aktualisieren, wobei das Board der -Direktoren diese der Hauptversammlung zur Genehmigung vorlegen muss. - -Die internen Regelungen sind für alle Mitglieder des Vereines maßgeblich. - -## Article 17 - Gerichtsbarkeit - -Das zuständige Gericht für alle Handlungen des Vereins ist dasjenige in dessen -Zuständigkeitsgebiet sich die eingetragene Geschäftsstelle befindet. \ No newline at end of file -- cgit v1.2.1