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Diffstat (limited to 'en/about/constitution/mageia.org_statutes_de.md')
-rw-r--r--en/about/constitution/mageia.org_statutes_de.md399
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index 64ace6ba6..000000000
--- a/en/about/constitution/mageia.org_statutes_de.md
+++ /dev/null
@@ -1,399 +0,0 @@
-> Dies ist eine Übersetzung der Statuten des Vereines Mageia.Org.
-> Da der Verein in Frankreich registriert ist, sind diese im Original in Französisch.
-> Als Resultat hieraus ist diese Übersetzung nur informell als Information für die Benutzer,
-> rechtlich bindend ist die französische Version.
-> Sie können das französische Original unter einer der folgenden Adressen einsehen:
->
-> * http://www.mageia.org/fr/about/constitution/
-> * svn://svn.mageia.org/svn/org/constitution/
->
-
-Verein unter dem (Französischen) Vereinsrecht von 1901
-
-# Mageia.Org
-
-8B rue de la Terrasse 75017 Paris France
-
-## Statuten
-
-Die Unterzeichneten:
-
-* Anne Nicolas,
-* Arnaud Patard,
-* Damien Lallement,
-* Nicolas Vigier,
-* Olivier Blin,
-* Romain d'Alverny,
-* Séverine Wiltgen,
-* Frédéric Cuif,
-* Olivier Méjean,
-* Colin Guthrie,
-* Thomas Backlund,
-* Anssi Hannula,
-* Raphaël Gertz,
-* Jérôme Quelin,
-* Wolfgang Bornath,
-* Josep L. Guallar-Estevem,
-* Michael Scherer,
-
-Gründungsmitglieder wollen einen Verein nach dem Gesetz vom 1. Juli 1901 gründen.
-
-
-## Artikel 1 - Verfassung
-
-Eine freiwillige Vereinigung nach dem französichen Gesetz vom 1. Juli 1901
-und der französischen Verfügung vom 16. August 1901 wird hiermit geschlossen
-zwischen den Unterzeichneten und jeder Person, die die gegenwärtigen Statuten anerkennt.
-
-
-## Artikel 2 - Namensgebung
-
-Der Verein trägt den folgenden Namen: Mageia.Org
-
-## Artikel 3 - Zweck
-
-Der Verein ist ein Informationstechnologie-Verein auf Non-Profit-Basis gemäß der Regeln
-des französischen Gesetzes von 1901.
-
-Der Zweck des Vereines ist:
-* das freie Betriebssystem Mageia zu organiseieren, zu entwickeln und zu verbreiten;
-* die Communities im Umfeld dieses Projektes zu koordinieren.
-
-
-## Artikel 4 - Eingetragene Geschäftsstellen
-
-Die eingetragene Geschäftsstelle des Vereines ist in Paris, Frankreich:
-
- Mageia.Org
- 8B rue de la Terrasse
- 75017 Paris
- Frankreich
-
-Die eingetragene Geschäftsstelle kann jederzeit durch eine Entscheidung des Boards der Direktoren
-verlegt werden.
-
-Die Aktivitäten des Vereines können an jedem Ort außerhalb der Geschäftsstellen durchgeführt werden.
-
-
-## Artikel 5 - Dauer
-
-Die Dauer des Vereines ist unbegrenzt, beginnend mit der Unterzeichnung der Statuten.
-
-Ein Finanzjahr geht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
-
-
-## Artikel 6 - Zusammensetzung des Vereines
-
-Der Verein besteht aus:
-
-* Gründungsmitgliedern,
-* Ehrenmitgliedern,
-* gönnenden Mitgliedern,
-* spendenden Mitgliedern,
-* aktiven Mitgliedern.
-
-Gründungsmitglieder sind diejenigen Personen, die die Gründung des Vereines angeregt haben.
-
-Die Auszeichnung als Ehrenmitglied kann von der Hauptversammlung an Personen vergeben werden,
-die dem Verein gegenüber besondere Dienste Leisten oder geleistet haben.
-Dieser Titel gibt denjenigen, die ihn erhalten haben, das Recht an den Hauptversammlungen teil-
-zunehmen, ohne hierfür einen finanziellen Beitrag zahlen zu müssen.
-Sie nehmen an Hauptversammlungen nur mit beratendem Stimmrecht teil und sind nicht wählbar.
-
-Gönnende Mitglieder sind Personen, die eine jährliche Summe zahlen, die vom verwaltenden Council
-festgelegt wird. Sie nehmen an Hauptversammlungen nur mit beratendem Stimmrecht teil und sind
-nicht wählbar.
-
-Spendende Mitglieder sind Personen, die einamlig spenden. Sie nehmen nicht an Hauptversammlungen
-teil und sund nicht wählbar.
-
-Aktive Mitglieder sind Personen, die vom verwaltenden Council gewählt werden, nachdem sie von einem
-anderen aktiven Mitglied vorgeschlagen und gefördert wurden.
-Sie sind Personen, die in das Leben des Vereines eingebunden sind, entweder durch ihre nutzbringende
-Aktivität oder indem sie eine Funktion im Verein innehaben.
-Sie nehmen an Hauptversammlungen mit vollem Stimmrecht teil und sind wählbar.
-
-Die Gründungsmitglieder sind Mitglieder, die aktiv an der Gründung des Vereines
-beteiligt waren.
-
-Wenn ein aktives Mitglied nicht an den letzten zwei Hauptversammlungen teilgenommen hat und dort
-nicht durch jemanden vertreten wurde, wird er //de fakto// zu einem Ehrenmitglied.
-
-
-## Artikel 7 - Verlust der Mitgliedschaft
-
-Die Mitgliedschaft kann verloren werden als Resultat von:
-
-* das Verfassen eines Briefes an den/die Vorsitzenden;
-* Todesfall;
-* Ausschluss ausgesprochen durch das Board der Direktoren wegen Nicht-Bezahlens der Beiträge oder
- eines Deliktes, das den moralischen oder materiellen Interessen des Vereines
- geschadet hat. Sie müssen hierzu eine Einladung des Boards der Direktoren per E-Mail erhalten,
- so dass sie sich vor diesem rechtfertigen können.
-* einer Entscheidung des Boards der Direktoren wegen gewichtiger Gründe.
-
-## Artikel 8 - Das Board der Direktoren
-
-Der Verein wird von einem Board der Direktoren geführt, das aus mindestens 6 und nicht mehr wie
-12 Mitgliedern besteht, die aus den aktiven Mitgliedern von der Hauptversammlung gewählt werden.
-
-Die Mitglieder des Boards der Direktoren werden für drei Jahre gewählt, es wird jährlich zu
-einem Drittel neu besetzt.
-Sie sind wiederwählbar.
-
-Die Anzahl der wieder zu besetzenden Mitglieder des Boards ist gleich einem Drittel der Mitglieder
-des Boardes des aktuellen Jahres, abgerundet auf die nächste ganze Zahl (wenn es weniger also
-12 Mitglieder sind), minimal jedoch die Anzahl der zurücktretenden Board-Mitglieder.
-Wiederbesetzt werden die Board-Mitglieder in der folgenden Reihenfolge:
-Zuerst die zurücktretenden Mitglieder, dann diejenigen, deren Wahl ins Board am Weitesten zurückliegt.
-Im Fall gleicher Wahldaten, bleibt derjenige oder bleiben diejenigen im Board, die am längsten
-Mitglieder des Vereines sind.
-
-Falls Positionen vakant sind, bestimmt das Board der Direktoren provisorisch Vertreter der
-fehlenden Mitglieder. Die endgültigen Vertreter werden in der nächsten Hauptversammlung bestimmt.
-Die Amtszeit der vertretenden Mitglieder endet, wenn die Amtszeit der Boarmitglieder geendet
-hätte, die sie vertreten.
-
-Das erste Board der Direktoren besteht nur aus den Mitgliedern des Exekutiv-Kommitees
-und wird ohne vorherige Anhörung durch Hinzuwahl vervollständigt.
-
-Für jedes Mitglied des Boards, das an drei aufeinanderfolgenden Meetings nicht
-teilgenommen hat, wird angenommen, dass es zurücktritt.
-
-## Artikel 9 - Das Exekutiv-Kommitee
-
-Das Board der Direktoren wählt aus seinen Mitgliedern durch geheime Abstimmung ein
-Exekutiv-Kommitee mit den folgenden Positionen:
-
-* der/dem Vorsitzenden,
-* der/des Sekretärin/s,
-* der/des Schatzmeisterin/s.
-
-Das Exekutiv-Kommitee wird jedes Jahr neu gewählt, die Mitglieder können wiedergewählt
-werden.
-
-Das erste Exekutiv-Kommitee besteht aus:
-
-* Anne Nicolas, geboren am 18. Februar 1971 in Maisons-Lafittes (78),
- Französische Nationalität: Vorsitzende ;
-* Damien Lallement, geboren am 21. Mai 1980 in Lille (59),
- Französische Nationalität: Schatzmeister ;
-* Arnaud Patard, geboren am 26. Januar 1980 in Harfleur (76),
- Französische Nationalität: Sekretär ;
-
-## Artikel 10 - Pflichten der Mitglieder des Exekutiv-Kommitees
-
-### 10.1 - Der/die Vorsitzende beruft die Meetings des Boards der Direktoren ein.
-
-Er/Sie repräsentiert den Verein in allen öffentlichen Belangen und hat alle
-Entscheidungsgewalt, die er/sie hierfür benötigt.
-
-Er/Sie ist qualifiziert, als Angeklagte/r vor Gericht im Namen des Vereines aufzutreten
-und als Kläger/in mit einer einfachen Mehrheit des Boards der Direktoren.
-
-Er/Sie kann unter den gleichen Bedingungen gerichtliche Entscheidungen anfechten.
-
-Er/Sie kann außergerichtliche Vergleiche mit einer einfachen Mehrheit des
-Exekutiv-Kommitees anstreben.
-
-Er/Sie sitzt allen Versammlungen vor. Im Fall der Abwesenheit oder Krankheit wird er/sie
-durch den/die Stellvertreter/in vertreten oder, wenn diese/r nicht verfügbar ist, durch das
-höchstrangige Mitglied des Boards der Direktoren, bei gleichem Rang durch den/die Ältesten.
-
-### 10.2 - Der/die Generalsekretär/in ist verantwortlich für alle Korrespondenz und die Aufzeichnungen des Vereins.
-
-Er/Sie schreibt die Protokolle aller Versammlungen und Board-Meetings und generell alle Schriftstücke über die
-Funktionen des Vereins, mit Ausnahme seiner Buchhaltung.
-
-Er/Sie ist verantwortlich für das „special register“, wie es in Artikel 5 des Gesetzes vom 1. Juli 1901 und
-Artikel 6 der Verfügung vom 16. August 1901 beschrieben wird.
-Er stellt sicher, dass die dort festgesetzten Formalitäten eingehalten werden.
-
-### 10.3 - Der/die Schatzmeister/in ist verantwortlich für die Verwaltung der Aktive des Vereins
-
-Unter der Überwachung der/des Vorsitzenden führt er/sie alle Zahlungen des Vereines aus und erhält
-alle Gelder, die dem Verein gehören.
-
-Er/sie ist verantwortlich für die Buchhaltung aller von ihm/ihr ausgeführten Arbeitsschritte,
-er berichtet hierüber auf der jährlichen Hauptversammlung, die so weit nötig seine Verwaltung
-genehmigt.
-
-## Artikel 11 - Meetings des Boards der Direktoren
-
-Das Board der Direktoren trifft sich, wenn der/die Vorsitzende dazu einlädt,
-jedoch mindestens einmal in sechs Monaten oder auf Bitte eines Viertels seiner
-Mitglieder.
-
-Das Board der Direktoren kann Meetings über Telefonkonferenzen oder über
-authentifizierte IRC-Chats (Internet Realy Chat) abhalten.
-
-Die Anwesenheit der Hälfte der Mirglieder des Boards der Direktoren ist notwendig,
-damit seine Entscheidungen gültig sind.
-
-Entscheidungen werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen.
-
-Im Falle der Parität hat der/die Vorsitzende die entscheidende Stimme.
-
-Die Meetings werden protokolliert.
-
-Die Protokolle werden vom/von der Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in
-unterschrieben. Sie werden ohne Lücken und Änderungen auf nummerierten Seiten
-geschrieben und werden in der eingetragenen Geschäftsstelle des Vereines
-aufbewahrt.
-
-Das Board der Direktoren ist mit allen Vollmächten versehen, die notwendig
-sind, um die Zwecke des Vereines zu erfüllen und die nicht der Hauptversammlung
-vorbehalten sind.
-
-Es beruft die Hauptversammlung ein.
-
-Es überwacht die Verwaltung des Exekutiv-Kommitees und kann von diesem
-einen Bericht über seine Handlungen verlangen.
-
-Es entscheidet über die Zulassung und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern.
-
-Es ermächtigt den/die Vorsitzende/n und den/die Schatzmeister/in, jegliche
-Käufe, Abtretungen oder Mieten vorzunehmen, die für das Funktionen des Vereins
-notwendig sind.
-
-Zusätzlich können die Mitglieder des Boards eine Vergütung für ihre Ausgaben
-erhalten.
-
-The deliberations of the Board of Directors about property acquisitions,
-exchanges and transferrals necessary for the purposes of the association,
-taking on of mortgages on those properties, leases exceeding nine years,
-transferrals of possession and loans must be approved by the general assembly.
-
-## Article 12 - Ordinary general assembly meeting
-
-The general assembly meeting is composed of the founding members,
-the active members, the honorary members and the benefactor members
-of the association, upto date with their subscription dues.
-
-It meets at least once a year, at the latest six months after closing
-of the accounting year and each time when it is convoked by the board
-of directors, or at request of at least a quarter of it's members.
-
-For each meeting, the convocations must be sent 10 days in advance
-and contain its agenda. The calls are sent by e-mail
-and by displaying them on the association's web site.
-
-The agenda is set by the board of directors.
-
-The chairman is the president of the general meeting.
-
-The chairman describes the state of affairs of the association.
-
-The treasurer accounts for his administration in a financial report
-which he submits for the general meeting's approval.
-
-The general meeting acquaints itself with the board of director's administrative reports.
-
-It approves the financial report of the past year's accounts,
-votes on the budget of the next year's accounts, deliberates the questions
-on the agenda and if applicable, votes on the renewals in the board of director's memebers.
-
-All deliberations of the general meeting are taken with a simple majority
-of the rexpressed votes. However, dismissals from the board of directors
-are decided by a three-quarter majority.
-
-The general assembly quorum is set at 50% of the present and represented members.
-Any member cannot have more than two powers to vote.
-
-The secret ballot is adopted if a member asks for it.
-
-Ballot conditions are defined each year by the board of directors.
-
-Board of director's deliberations concerning property acquisition, transferral
-and alienation necessary for the purposes of the association,
-taking on of a mortgage on this property, leases beyond nine years,
-alienation of possession and loans must be approved by the general meeting.
-
-Minutes of the meetings' deliberations are recorded by the secretary
-in a register and signed by himself and the chairman.
-
-## Article 13 - Extraordinary general meeting
-
-The statutes can be modified by the general meeting,
-at the board of directors' instigation, or at the instigation of at least
-20% of the members that attend the general meeting.
-
-In each case, the proposed modifications are recorded in the next
-general meeting's agenda which must be sent to every assembly member
-two weeks in advance.
-
-The extraordinary general meeting's deliberations are invalid
-if not at least one third of it's members are present or represented.
-
-If this quorum is not reached, a second general meeting is called with
-the same agenda, with a delay of at least two weeks' time.
-
-No quorum is required for the second call.
-
-The statutes can only be modified with a two-third majority
-of the members present, both after the first and after the second convocation.
-
-## Article 14 - Dissolution
-
-The general meeting can also be called, on the same terms as above,
-to pronounce it's opinion about the dissolution of the association.
-
-It's deliberations are not valid if not at least half of it's members
-are present or represented.
-
-If this quorum is not reached, a second assembly is called for,
-with the same agenda, after a minimum period of two weeks' time.
-
-For the second convocation a quorum is not required.
-
-The dissolution of the association can only be approved with a two-thirds
-majority of the members present, both after the first and after the second call.
-
-The general meeting makes one or several liquidators responsible
-for the liquidation of the association's liabilities and assets.
-
-It gives the net assets to one or several similar organisations,
-or to any one organisation it will decide, but excepting the members of the association.
-
-The liquidator(s) is (are) charged to carry out all declarations
-and publication formalities as provided for by the laws and regulations currently in force.
-
-## Article 15 - Resources
-
-The association resources are made up of:
-
-* help, mostly financial, that can be put at the disposal of the association
- by any natural or legal person
-* donations received by natural or legal persons
-* income from assets
-* subcriptions or inscriptions of its members as they are set by the general meeting
-* grants from the State, from departmental or communal authorities,
- and from public enterprises
-* resources created on an exceptional basis and as far as needed
- with any agreement by the authorities (collections, lectures, raffles,
- meetings, shows, etc., authorised for the profit of the association)
-* sales to the members
-
-and any other resources authorised by the law
-
-* proceeds from sales of assets or of services delivered
-* industrial property ('trademark') revenues.
-
-## Article 16 - Interne Regelungen
-
-Das Board der Direktoren darf interne Regelungen erlassen, die von der Hauptversammlung
-genehmigt werden.
-
-Solche Regelungen - wenn vorhanden - verändern die Ausführungen der aktuellen Statuten.
-
-Sie dürfen auch Probleme beheben, die in diesen Statuten nicht vorhergesehen wurden.
-
-Genauso ist es möglich, diese internen Regelungen zu aktualisieren, wobei das Board der
-Direktoren diese der Hauptversammlung zur Genehmigung vorlegen muss.
-
-Die internen Regelungen sind für alle Mitglieder des Vereines maßgeblich.
-
-## Article 17 - Gerichtsbarkeit
-
-Das zuständige Gericht für alle Handlungen des Vereins ist dasjenige in dessen
-Zuständigkeitsgebiet sich die eingetragene Geschäftsstelle befindet. \ No newline at end of file